Honorar

 

Kassen-abrechenbare Leistungen

Die Kosten werden entweder ganz oder auch nur teilweise von Ihrer Krankenkasse übernommen. Falls Ihre Kasse meine an Sie gerichteten Rechnung nur teilweise erstattet, wird die Differenz von Ihnen übernommen.

Selbstzahler-Leistungen

Leistungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, wie etwa Psychotherapie nach Heilpraktiker-Gesetz oder Chi-Heilung etc., müssen am Behandlungstag entrichtet werden. Zugrunde gelegt werden 140 Euro pro 60 Minuten sowie 25 Euro pro jede weitere angefangene Viertelstunde.

Ausfallhonorar

Sofern Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sollten Sie ihn bitte bis 24 Stunden vorher absagen. Für unentschuldigt nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine  aus Krankheits-, Unfall- oder sonstigen Gründen, werden Ihnen mit der normalen Gebühr der Behandlung in Rechnung gestellt.

Bitte habe Sie Verständnis für diese Maßnahme, danke!