Die energetische Wirbelsäulenbegradigung
Die energetische Wirbelsäulenbegradigung nach Christa Bredl zielt auf die Wiederherstellung der Balance zwischen Körper, Geist und Seele.
Vertikale Aufrichtung steht für das Aufrichten eines Menschen in seinem ganzen „Sein“. Hier finden positive Veränderungen im Körper, im Geist und in der Seele statt. Die Aufrichtung ist ein Weg, der weit über die Begradigung einer Wirbelsäule hinausgeht. Es handelt sich um eine hochenergetische Form der Veränderung und bringt die gesamten Strukturen des Menschen wieder in Einklang.
Die Energie beginnt wieder zu fließen und Stauungen können sich auflösen. Darüber hinaus hat sie einen positiven und unterstützenden Einfluss auf die eigenen Selbstheilungskräfte. Selbst festgefahrene Gedankenmuster können sich auflösen und werden durch neue vitale Impulse ersetzt. Da energetisch alles miteinander verbunden ist, können negative Strukturen auch Einfluss auf den Geist und die Seele eines Menschen nehmen. Ein ganzheitliches Ausbalancieren des gesamten Menschen verbindet diesen wieder mit seiner individuellen Urkraft.
Die Aufrichtung der Wirbelsäule setzt einen umfassenden Heilungs- und Bewusstwerdungsprozess in Gang. Hierdurch resultiert die Heilung von gespeicherter Energie und Urblockaden auf der seelischen, geistigen und körperlichen Ebene.
Die energetische Wirbelsäulenbegradigung ist die ideale Ergänzung zur medialen Ausbildung nach Christa Bredl. Sie unterstützt die Selbstheilungskräfte auf der sichtbaren, materiellen Ebene für die Urblockadenlösungen. Sie kann auch als eigenständiges bioenergetisches Heilinstrument verwendet werden.
Weitere Informationen: www.christa-bredl.de
Klienten-Information:
Energetische Heilbehandlungen dienen der Aktivierung von Selbstheilungskräften und ersetzen nicht die Diagnose oder Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker.
Es werden keine Diagnosen, Therapien, Behandlungen im medizinischen Sinne durchgeführt.
Laufende Behandlungen beim Arzt oder anderen Therapeuten sowie die Einnahme von Medikamenten sollte nicht unterbrochen oder abgebrochen werden. Darüber hinaus sollen künftig notwendige Behandlungen nicht hinausgeschoben oder ganz unterlassen werden.
Mit der Behandlung ist kein Heilversprechen verbunden.